Allgemeine Geschä.sbedingungen
Quartier Carpe Diem OHG
Stand: 01.01.2025
Liebe Gäste,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als
Mieter und uns als Vermieter des gebuchten Ferienobjektes.
1. GELTUNGSBEREICH
Diese GeschäBsbedingungen gelten für den Mietvertrag sowie alle für den Mieter erbrachten
Leistungen durch den Vermieter. Die nachstehenden Allgemeinen GeschäBsbedingungen
sind ebenso Bestandteil der Reservierungsvereinbarung, wie die zum Ferienobjekt
gehörenden Nutzungshinweise. Jeder Mieter erhält eine BuchungsbestäJgung/Rechnung.
Mit der BuchungsbestäJgung/Rechnung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese
Bedingungen und auch die im Ferienobjekt ausliegenden Nutzungshinweise verbindlich an.
Der Mietvertrag wird erst bei fristgerechtem Eingang der Anzahlung auf unserem Konto
rechtswirksam.
2. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSABSCHLUSS, ZAHLUNG
Vertragspartner sind der Mieter und der Vermieter. Der Vertrag kommt nach Unterzeichnung
und/oder der geleisteten Anzahlung von 20 % der Vertragssumme zustande. Die Restsumme
ist gemäß Vertragsbedingungen 30 Tage vor Anreise auf das Vermieterkonto zu zahlen. Bei
Kurzfristbuchungen ist die mündliche Zusage telefonisch oder per Mail bindend. Hier erfolgt
die Bezahlung bei Anreise an den Vermieter.
3. LEISTUNGEN
Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Mieter gebuchte Ferienobjekt bereitzustellen und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienobjekt ist vollständig eingerichtet und
möbliert. Handtücher und BeYwäsche sind pro gebuchte Person und Aufenthalt einmal
vorhanden.
Zum Ferienobjekt gehört jeweils 1 PKW-Stellplatz. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen
können die weiteren Pkws nur nach vorheriger Absprache auf dem Grundstück abgestellt
werden.
Bei Nichtbereitstellung des Ferienobjektes durch den Vermieter ist dieser dem Mieter
gegenüber schadensersatzpflichJg.
Der Mieter ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung vereinbarten Preise an den
Vermieter vorab zu zahlen.
4. REISERÜCKTRITT
Der Mieter kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor ReiseantriY fallen 50 € Bearbeitungsgebühren an.
Im Falle des RücktriYs kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen, und
zwar nach folgender Maßgabe:
• bis zum 61. Tag vor ReiseantriY 20 % des Reisepreises
• bis zum 15. Tag vor ReiseantriY 50 % des Reisepreises
• danach 90 % des Reisepreises
Ein RücktriY vom Mietvertrag bedarf der SchriBform! Maßgeblich ist der Eingang der
schriBlichen RücktriYserklärung bei dem Vermieter. Bei vorzeiJgem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Vermieter empfiehlt dem Reisenden deshalb den
Abschluss einer Reise-RücktriYskostenversicherung.
5. AN- UND ABREISE
Das Ferienobjekt steht ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Schlüssel bzw. der
Code für den Schlüsselsafe werden dem Mieter erst nach erfolgter Anzahlung, der
ÜbermiYlung der Daten für die Anmeldung bei der Kurverwaltung sowie der vollständigen
Zahlung der Restsumme des Mietpreises ausgehändigt.
Am Abreisetag steht Ihnen das Ferienobjekt bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
Der ausgehändigte Schlüssel sollte wieder im Schlüsselsafe hinterlegt sein.
6. ÜBERGABE DES MIETOBJEKTES, BEANSTANDUNGEN
Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der
Mieter dies unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Einzug dem Vermieter mitzuteilen.
Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter
das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
7. SORGFÄLTIGER GEBRAUCH
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen und die Hausordnung
einzuhalten. Bei Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Der Mieter haBet
für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbewohner verursacht wurden, das Verschulden wird
vermutet. Der Mieter ist berechJgt, während der Mietdauer alle Gegenstände, die sich im
Ferienobjekt befinden, zu benutzen und erklärt, diese bei der Abreise in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Einrichtungsgegenstände, inklusive Geschirr und
Besteck, dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Haus enjernt und auch nicht
umgestellt werden.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt
werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Das Laden von E-Autos/Hybridautos an normalen Steckdosen ist nicht erlaubt. E-Bikes sind
nur an bei Anwesenheit zu laden.
Das Mitbringen von HausJeren durch den Mieter ist nicht erlaubt.
Das Ferienobjekt ist inklusive der Balkone, Terrassen und Parkplätzen sowie des gesamten
QuarJer Geländes rauchfrei!
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages
nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die
Verpflichtungen des sorgfälJgen Gebrauchs oder wird das Ferienobjekt mit mehr als der
vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und
entschädigungslos auflösen.
8. HÖHERE GEWALT
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen
usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren
Fortdauer, ist der Vermieter berechJgt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein
gleichwerJges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die
Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder
der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
9. KURTAXE
Die Kurtaxe ist laut zum Reisezeitraum gülJger Satzung der Gemeinde Ostseebad Prerow zu
entrichten. Der in der Buchung genannte Betrag ist die Kurtaxe zum derzeiJgen
Kenntnisstand.
10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Maßgebend ist deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten.